Erstes Beratungsgespräch

Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein Rechtsanwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer sonstigen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. 

Im Falle von ersten Beratungsgesprächen vereinbaren die KlingenburgKuypers Rechtsanwälte insofern mit ihren Mandanten das Honorar je nach Einzelfall.

Im Rahmen dieses ersten Beratungsgesprächs bespricht ein Rechtsanwalt den Fall mit Ihnen und berät Sie hinsichtlich der Rechtslage, den Erfolgsaussichten und der weiteren Vorgehensweise. Soweit die Angelegenheit mit dieser ersten Beratung abgeschlossen ist, fallen keine weiteren Kosten an. 

Bitte sprechen Sie uns an, damit wir die Kosten für eine Erstberatung in Ihrem konkreten Fall beziffern können. Im Regelfall richten sich unsere Honorarvereinbarungen nach dem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko der Kanzlei KlingenburgKuypers.