Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung fallen darüber hinaus immer Gerichtskosten an, die sich ebenfalls nach dem Streitwert berechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gerichtsgebührentabelle; darin ist jeweils die Höhe einer vollen Gebühr ausgewiesen. Wie viele Gerichtsgebühren anfallen richtet sich nach der Art der Auseinandersetzung und nach der Art des Verfahrens. Eine genaue Aufstellung findet sich im Kostenverzeichnis im Anhang des Gerichtskostengesetzes (GKG).
Für eine "normales" Klageverfahren erster Instanz werden in der Regel 3,0 volle Gebühren festgesetzt; unter Umständen verringert sich diese Gebühr, beispielsweise bei einem gerichtlichen Vergleich oder einem Anerkenntnis auf 1,0 volle Gebühren.