Das Zivilrecht umfasst das materielle Privatrecht; zu diesem gehört vornehmlich das Bürgerliche Recht sowie hierneben auch besondere Rechtsgebiete wie etwa das Handels- Gesellschafts- und Urheberrecht.
In Abgrenzung zum öffentlichen Recht oder dem Strafrecht regelt es die rechtlichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Rechtssubjekten, die grundsätzlich einander gleichgeordnet sind.
Zum Zivilrecht gehört beispielsweise das Mietrecht, das Kaufrecht, das Arbeitsrecht, das Werkvertragsrecht, das Reiserecht und viele mehr, bedenke man doch, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) allein schon 5 Bücher mit insgesamt 2385 Paragraphen enthält. Es ist übrigens aus dem Jahre 1896 und in Kraft seit dem 01.01.1900.
Das Bürgerliche Recht ist Ihr Recht des täglichen Lebens, es betrifft Sie und die rechtliche Beziehung zu Ihrer Umwelt!
Das Bürgerliche Recht enthält die generellen Regelungen für Ihren Rechtsverkehr als Bürger und Person im Allgemeinen.
Sollten Sie sich mit rechtlichen Konflikten konfrontiert sehen, so können wir mit unserem Know-How dahinwirken, Ihre Rechte und Interessen entsprechend zu vertreten und gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.
Letzteres nennt man dann "Bürgerliche Rechtsstreitigkeit".
Scheuen Sie sich nicht, zum Anwalt zu gehen und Ihre Rechte einzufordern bzw. sich gegen Unrecht zu verteidigen!